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   BSG, 11.09.2008 - B 5 KN 14/08 B   

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BSG, 11.09.2008 - B 5 KN 14/08 B (https://dejure.org/2008,59208)
BSG, Entscheidung vom 11.09.2008 - B 5 KN 14/08 B (https://dejure.org/2008,59208)
BSG, Entscheidung vom 11. September 2008 - B 5 KN 14/08 B (https://dejure.org/2008,59208)
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  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 11.09.2008 - B 5 KN 14/08 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufzeigen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher tragende abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher in der Entscheidung des LSG enthaltene tragende Rechtssatz dazu in Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    Die Darlegung einer Abweichung setzt vielmehr voraus, dass das Berufungsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung im angefochtenen Urteil in Frage stellt (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN).

  • BSG, 06.02.2003 - B 13 RJ 35/01 R

    Zusammentreffen einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 11.09.2008 - B 5 KN 14/08 B
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 6.2.2003 - B 13 RJ 35/01 R - RdNr 26 (BSGE 90, 274 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 1) "zu der hier greifenden Übergangsregelung des § 311 Abs. 8 SGB VI aus(geführt), dass gemäß der Amtlichen Begründung 'die Ausdehnung von Ruhensvorschriften in den Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und Unfallrenten sich nicht auf Renten auswirkt, auf die bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung ein Anspruch bestand' ".

    Unter Berücksichtigung seines weiteren Vorbringens, das Berufungsgericht sei auf die zitierten Entscheidungen des BSG und des BVerfG nicht eingegangen und habe nicht die Parallelen seines Falles mit dem der Entscheidung des BSG vom 6.2.2003 - B 13 RJ 35/01 R (aaO) zu Grunde liegenden Sachverhalt gesehen, reduziert sich der Vorwurf vielmehr darauf, dass das LSG die zitierten Urteile nicht beachtet bzw ihre Tragweite für den vorliegenden Rechtsstreit nicht erkannt habe.

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BSG, 11.09.2008 - B 5 KN 14/08 B
    Nach der Entscheidung des BVerfG vom 20.2.2002 - 1 BvL 19/97 - RdNr 36 (BVerfGE 105, 48) gebiete "das rechtsstaatlich garantierte Gebot der Rechtssicherheit auch, dass der Kläger durch eine Aufhebung des Verwaltungsaktes gemäß § 48 SGB X durch die rückwirkende Beseitigung erworbener Rechte über die Verlässlichkeit der Rechtsordnung getäuscht wird ... .
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 13/05 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Folgerente - Altersrente - Zusammentreffen mit

    Auszug aus BSG, 11.09.2008 - B 5 KN 14/08 B
    Das BSG habe im Urteil vom 29.3.2006 - B 13 RJ 13/05 R (SozR 4-2600 § 266 Nr. 2 RdNr 15) ausdrücklich klargestellt, "dass für Bestandsrenten, auf die am 31.12.1991 ein Anspruch bestand, der Gesetzgeber das zuvor geltende Recht aufrechterhalten hat".
  • BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B

    Ausschluss des Rechtsmittelverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.09.2008 - B 5 KN 14/08 B
    13 Die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens allein wegen der Kostenentscheidung ist jedoch ausgeschlossen, so dass die Nichtszulassungsbeschwerde auf einen Angriff gegen die Kostenentscheidung nicht gestützt werden kann (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 54; BSG vom 13.7.2004 - B 2 U 84/04 B).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 11.09.2008 - B 5 KN 14/08 B
    Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht bzw das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; s hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117 mwN).
  • BSG, 08.01.1985 - 7 BAr 109/84

    Kostenentscheidung - Berufungsurteil - Revision - Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BSG, 11.09.2008 - B 5 KN 14/08 B
    13 Die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens allein wegen der Kostenentscheidung ist jedoch ausgeschlossen, so dass die Nichtszulassungsbeschwerde auf einen Angriff gegen die Kostenentscheidung nicht gestützt werden kann (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 54; BSG vom 13.7.2004 - B 2 U 84/04 B).
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